Gebühren
Betreuungsgebühren
Die Betreuungsleistungen buchen Sie grundsätzlich für das ganze Schuljahr. Änderungen können Sie im Ausnahmefall im Laufe eines Kalenderquartals jeweils mit Wirkung auf das übernächste Quartal vornehmen.
Die hier angegebenen Gebühren beziehen sich auf Vollzahler. Für die Ermäßigungen sind Einkommensgrenzen festgesetzt. Die Gebühren sind wie beim Mittagessen sozial in 5 Stufen gestaffelt: 100% (Vollzahler), 75%, 50%, 30%, 20%. Zusätzlich gibt es Ermäßigungen für Geschwisterkinder, die ebenfalls in einer Betreuungsmaßnahme sind.
Betreuungszeiten | ab 1. Jahrgangsstufe | Vorschulklasse* |
---|---|---|
6.00 bis 7.00 Uhr | 30,00 € | 12,00 € |
7.00 bis 8.00 Uhr | 30,00 € | 12,00 € |
13.00 bis 16.00 Uhr Kernzeit | kostenlos | 5,00 € feste Mindestgebühr, keine Ermäßigung |
16.00 bis 17.00 Uhr | 30,00 € | 12,00 € |
17.00 bis 18.00 Uhr | 30,00 € | 12,00 € |
1 Woche Ferienzeit von 8.00 bis 16.00 Uhr | 7,50 € / 90 € pro Jahr | 3 € / 36 € pro Jahr |
1 Woche Ferienzeit von 7.00 bis 18.00 Uhr | 10,00 € / 120 € pro Jahr | 4 € / 48 € pro Jahr |
* Bitte beachten Sie, dass für die Nachmittags- und Ferienbetreuung der Vorschulkinder abweichende Regelungen gelten, die zu vergleichbaren Gebühren wie in Kindertagesstätten führen.
Ferien
Während der Ferien ist auch eine Betreuung möglich, die jedoch kostenpflichtig ist. Folgende Regelungen für die Ferien sollten Sie kennen:
Ferienwoche:
Eine Ferienwoche, für die Betreuung gebucht wird, umfasst sieben hintereinander liegende Tage in den Schulferien, wobei der Beginn dieser Woche von Montag bis Freitag individuell gewählt werden kann, beispielsweise von Mittwoch bis Dienstag der folgenden Woche (Samstag und Sonntag keine Betreuung). Die Anzahl der Ferienwochen fragen wir bei den Eltern zu Beginn des Schuljahres ab. Wann die Ferienwochen konkret in Anspruch genommen werden, regeln wir im Verlauf des Schuljahres.
Generell gilt, dass in den ersten 3 kompletten Wochen der Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr unser Haus geschlossen bleibt.
Sockelwoche („6er-Karte“):
Weil es zum Teil vereinzelte Ferientage gibt, beispielsweise Brückentage zwischen Feiertagen und dem Wochenende, gibt es auch die Möglichkeit eine sogenannte Sockelwoche zu buchen. Sie umfasst sechs frei wählbare einzelne Betreuungstage. Dies können zum Beispiel so genannte Brückentage zwischen einem Feiertag und dem Wochenende sein oder Tage, die mit einer Ferienwoche kombiniert werden, um nicht eine gesamte zusätzliche Ferienwoche buchen zu müssen. Ist ein Tag der Sockelwoche in Anspruch genommen worden, kann sie nicht mehr abbestellt werden.